Bedingungen für die Vermietung

Lieferung von Stühlen und Flipcharts

Wir können die Stühle, das Flipchart und andere Sachen, die Sie für Ihr Seminar, Präsentation oder Ihre private Veranstaltung bei uns mieten, auch liefern. In diesem Fall bringen wir die Stühle oder das Seminarequipment zu Ihrem Veranstaltungsort und holen es wieder ab. Wenn bei der Lieferadresse eine direkte Anfahrt- und gebührenfreie Parkmöglichkeit vor dem Hauseingang vorhanden ist. Falls Ihr Veranstaltungsraum sich im Erdgeschoß befindet oder solange ein Aufzug vorhanden ist, bekommen Sie die Lieferung zu einem Lieferpreis ohne zusätzliche Kosten. In Nürnberg, Fürth oder Schwabach, kostet unser Liefer- und Abholservice pauschal 50€.

Eine Lieferung hängt in der Regel mit einer Abholung zusammen. Deswegen, beinhalten die Transportkosten die Kosten für 2 Fahrten (Lieferung und Abholung). Die Entfernung wird von Nürnberg, Stadtteil Röthenbach bei Schweinau, über Google-Routenplaner ermittelt. Weitere Angebote, Preise und Bedingungen für längerfristiges Mieten, sagen wir Ihnen gerne nach einer individuellen und unverbindlichen Anfrage oder bei einem persönlichen Gespräch.

Unsere Kontaktinformation finden Sie auf den Seiten “Impressum”, „Kontakt“ oder auf jeder Seite unten im Fußbereich.

Reservierung Termine und Vereinbarungen

Wenn wir die Stühle, das Flipchart oder anderes Seminarequipment für den von Ihnen gewünschten Termin frei haben, dann machen wir eine Reservierung für den gewünschten Zeitraum. Da wir unseren Stuhlverleih nur nach einem Terminplan organisieren können, ist es notwendig, dass alles im abgesprochenen zeitlichen Rahmen abläuft.

In diesem Fall verpflichten wir uns gegenseitig an bestimmte Bedingungen, die beidseitig erfüllt werden müssen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Zurzeit können wir nur eine Barzahlung oder eine Überweisung als Zahlungsmethode anzubieten.
Aber in jedem Fall stellen wir Ihnen entweder eine Rechnung aus, oder bestätigen den Empfang mit einer Quittung.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Unsere Kontaktinformation finden Sie auf der Seite “Impressum“ oder „Kontakt

Stornierung / Terminverschiebung

Falls Sie die Stühle oder das Flipchart nicht mehr brauchen, oder Ihre Veranstaltung verschoben werden muss, dann müssen Sie uns rechtzeitig (so schnell wie möglich) informieren, um die Lieferung oder Reservierung ohne Zusatzkosten zu stornieren oder bei Bedarf, wenn es möglich ist, zu verschieben.

Wenn Sie die Stühle zu einem großen Feiertag (wie Weihnachten, Ostern o.ä.), oder in einem Zeitraum von 4 Wochen vor oder nach einem großen Feiertag reserviert haben, aber sie die Reservierung verschieben oder stornieren müssen, bitten wir Sie darum uns das so frühzeitig wie möglich mitzuteilen (spätestens eine Woche (7 Tage) vor dem vorher vereinbarten Termin). Da an diesen Tagen werden die Stühle am meisten gefragt und falls Sie diese nicht mehr brauchen, oder Ihr Termin verschoben werden muss, würden wir sie gerne weiter an andere Kunden vermieteten (ausleihen) können. Im Falle einer kurzfristen Stornierung zu “Hochbetrieb-Zeiten” werden Ausfall-Gebühren in Höhe von 10 € verlangt.

Im Falle einer Lieferung, falls Sie vergessen haben die Reservierung zu stornieren (die Stühle sind schon bei Ihnen vor der Tür oder der Fahrer ist schon unterwegs zu Ihnen, aber Sie brauchen die Stühle nicht mehr), wird eine komplette Rechnung ausgestellt. Es gilt unabhängig davon, ob es ein Großer Feiertag ist, oder ein ganz normaler Arbeitstag oder Wochenende ist.

Reinigungs- / Reparaturkosten:

Natürlich kann es während einer Feier passieren, dass ein Gast oder Besucher kleckert. In diesem Fall Stellen wir eine Rechnung für den entstandenen Schaden an die Person, mit der wir unsere Abmachung / Vereinbarung abgeschlossen haben.

Je nach Schadensart kann es entweder ein Teil des Neupreises sein oder in besonders schlimmen Fällen sogar der volle Neupreis. Um Streitigkeiten zu vermeiden ist es sinnvoll, dass wir die Stühle bei der Übernahme / Übergabe, beidseitig auf Mängel prüfen.

Ersatzpreis bei Verlust oder Beschädigung.

Im Falle eines Verlustes, bzw. einer irreparablen Beschädigung des geliehenen Möbelstückes, wird eine Preiserstattung für einen gleichwertigen Ersatz Stuhl, bzw. ein anderes verliehenes Möbelstück verlangt.